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Feststellungserklärung – Neuberechnung der Grundsteuer

In diesem Jahr müssen Hauseigentümer und Erbbauberechtigte für ihr Grundstück und ihre Immobilie zum ersten Mal eine eigene Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben. Für die neue Grundsteuer muss jedes Haus neu bewertet werden. Das bringt viel Aufwand für die Eigentümer mit sich und sorgt für große Verunsicherung.

Übrigens: Die Feststellungserklärung müssen Sie künftig in Abständen von sieben Jahren angeben. Ergeben sich in der Zwischenzeit Änderungen an Ihrem Grundstück oder Ihrer Immobilie, die den Grundsteuerwert wesentlich beeinflussen, haben Sie die Pflicht, diese Änderungen dem Finanzamt mitzuteilen.

Welche Informationen werden abgefragt und was gilt es zu beachten?
Neben den Angaben zu den Grundbuchinformationen (Flurstück, Grundbuchblatt und Gemarkung) müssen auch Angaben zum Baujahr, zum Jahr einer Kernsanierung und zur Wohnfläche getätigt werden.

Welche Wohnflächen sind wichtig?
Gerade bei der Wohnfläche ist es wichtig nicht einfach die Brutto- oder Nettofläche der Liegenschaft anzugeben. Auch wenn in der Steuererklärung gefordert wird, Wohn- und Nutzfläche zusammen anzugeben, müssen Sie keine Keller- und Heizungsräume, Waschküche oder Garagen berücksichtigen, denn unter Nutzfläche versteht der Gesetzgeber Verkaufsräume oder Werkstätten. Durch diese unklaren Formulierungen können durchaus stark abweichende Werte entstehen.

Die zu tätigenden Flächenangaben richten sich nach der aktuellen Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV). Sollten Sie bei der Ermittlung unsicher sein, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Durch eine exakte 3D-Laservermessung der Liegenschaft und Dokumentation durch Erstellung eines Exposés der Wohnflächenberechnung dokumentieren Sie dem Finanzamt alle Abzugsflächen nach §3 und §4 der Wohnflächenverordnung.

Unsere Dienstleistung beinhaltet:

  • 3D-Laservermessung der Liegenschaft
  • Erstellung der Grundrisse/Wohneinheiten, Gebäude -ansichten und -schnitte
  • Die Daten werden als DXF- und PDF-Datei zu Verfügung gestellt
  • Exposé der Wohnflächenberechnung incl. Wohnflächenberechnung und Berechnung des umbauten Raums
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