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Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

Bewertung zur Ermittlung der Vermögenswerte.


Die Anforderungen an Vermieter steigen mit der fortschreitenden Digitalisierung. Beim digitalen Vermietungsprozess hilft die Vielzahl der Informationen dabei, die Wohnwünsche zukünftiger Mieter durch einen „digitalen Preview-Makler“ im Vorfeld zu berücksichtigen. Die Organisation der Vermietung wird damit einfacher, davon profitieren Interessenten und Wohnungsunternehmen.

Liegenschaften sind oft nur unzureichend oder überaltert dokumentiert. Häufig sind die Pläne nicht mehr vorhanden, sie sind zu ungenau oder entsprechen nicht der tatsächlichen Bauausführung, so dass Schätzungen und Sachwertermittlungen fehleranfällig sind. Die Erfassung mittels eines 3D-Scans ermöglicht eine zeit- und kostensparende Bestandsaufnahme und bietet eine umfassende und rechtssichere Dokumentation einer Immobilie.

Durch die Reform der Grundsteuer müssen Hauseigentümer und Erbbauberechtigte für ihr Grundstück und ihre Immobilie zum ersten Mal eine eigene Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.

Die Feststellungserklärung muss künftig in Abständen von sieben Jahren angegeben werden. Ergeben sich in der Zwischenzeit Änderungen an dem Grundstück oder der Immobilie, die den Grundsteuerwert wesentlich beeinflussen, so hat man die Pflicht, diese Änderungen dem Finanzamt mitzuteilen.

Dabei ist es wichtig zu wissen: Die zu tätigenden Flächenangaben richten sich nach der aktuellen Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV). Durch eine exakte 3D-Laservermessung der Liegenschaft und Dokumentation durch Erstellung eines Exposés der Wohnflächenberechnung dokumentieren Sie Ihrer Bank oder dem Finanzamt alle Abzugsflächen nach §3 und §4 der Wohnflächenverordnung.

Nach einer genauen Bestandserfassung können wir Ihnen die Auswertung von Flächen gemäß folgenden Normen und Verordnungen anbieten:

Mietflächenberechnung für Wohnräume gemäß WoFIV
Fassung 2004

Mietflächenberechnung für Gewerberäume gemäß MF/G nach GIF e.V.
Fassung 2012

Flächenberechnung nach DIN 277 „Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau“
Fassung 2016

Leica BLK360: Scanning mit Valley Home Improvement

Leistungen zum Festpreis

So machen wir das am Besten.


Wir bieten Ihnen unser Standardpaket zum Festpreis ohne versteckte Kosten.

1.

Aufgabenstellung

Sie teilen uns Ihre Aufgabenstellung mit.

2.

Faire Konditionen

Sie erhalten von uns ein verbindliches Festpreisangebot zu fairen Konditionen.

3.

Präzise Vermessung

Wir vermessen Ihre Immobilien.

4.

Downloadlink

Wir bereiten Ihre Daten auf und stellen sie Ihnen per Downloadlink zu Verfügung – selbstverständlich passwortgeschützt.

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Zeitsparende Bestandsaufnahme

Unsere Dienstleistungen.


Umsetzung je nach Anforderung des Auftraggebers:

  • Verformungsgerechte 3D-Laservermessung der Liegenschaft vor Ort
  • Verarbeitung der Daten und Erstellung der Projektpunktwolke – Datentransfer, Kontrolle und Sicherung
  • Erstellung von Orthofotos
  • BIM-taugliche 3D-Modelle Ihrer Immobilie
  • Erstellung der Grundrisse/Wohneinheiten, sowie Gebäude -ansichten und -schnitte als 2D Zeichnungen
  • Exposé der Wohnflächenberechnung inkl. Wohnflächenberechnung und Berechnung des umbauten Raums
  • Erstellung eines Raumbuchs
  • WebShare – Bereitstellung der Scandaten über das Internet
  • 360°-Fotos & 360°-Rundgänge
  • Ausdruck von Grundrissplänen im Großformat
  • Drohnenbefliegung mit Luftbild/-video und hochauflösendes, georeferenziertes Orthofotos
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